Rettungsgasse rettet Leben!
Rettungsgasse hilft Leben retten
Ohne Rettungsgasse kommen Polizei- und Rettungsfahrzeuge nicht schnell genug zur Unfallstelle, obwohl oftmals jede Sekunde zählt. Bilden Sie daher immer eine Rettungsgasse, wenn es nur mit Schrittgeschwindigkeit vorwärtsgeht oder sich der Verkehr staut!
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 11 Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden
Quellen:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bilder: Rettungsgasse rettet Leben